ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Auftragnehmer

der

PUL2 GmbH (FN 328123 i)

 

1         Geltung, Vertragsabschluss

1.1       Die PUL2 GmbH (im Folgenden „PUL2 GmbH“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.

1.2       Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der PUL2 GmbH schriftlich bestätigt werden.

1.3       Allfällige Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Vertragspartners durch die PUL2 GmbH bedarf es nicht.

1.4       Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5       Die Angebote der PUL2 GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

 

2         Buchung von E-Mail Newsletter Aussendungen und Online Werbeflächen

 

Die PUL2 GmbH bietet ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) die Möglichkeit der Buchung von E-Mail Newsletter Aussendungen oder von Online Werbeflächen (im Folgenden „Medialeistungen“). Hierzu nutzt die PUL2 GmbH eigene Datenbestände oder bucht Medialeistungen bei anderen Unternehmen (nachfolgend „Auftragnehmer“). Diese Auftragnehmer werden zusammenfassend als PUL2 Network bezeichnet.

2.1       Für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers in Zusammenhang mit Verträgen über die Erbringung von Medialeistungen gilt:

2.1.1     Inhaltliche Verantwortlichkeit für die Rechtmäßigkeit der Werbemittel: Die PUL2 GmbH ist lediglich Vermittlerin der Werbemittel und überprüft diese nicht auf eine etwaige Rechtmäßigkeit. Vielmehr ist es Aufgabe des Auftragnehmers, ein überlassenes Werbemittel rechtlich zu überprüfen und bei etwaigen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit die PUL2 GmbH vor einer Versendung der Werbemittel zu informieren und ein Einverständnis zur Versendung abzuwarten. Die PUL2 GmbH wird bei der Anmeldung berechtigter Zweifel den Auftraggeber zur Stellungnahme auffordern.

2.1.2     Der Realversand erfolgt durch den Auftragnehmer erst nach dem Testversand und nach schriftlicher Freigabe der PUL2 GmbH. Es dürfen keine Änderungen im Creative / Quellcode ohne Zustimmung der PUL2 GmbH vorgenommen werden.

2.1.3     Die relevanten Eckwerte (tatsächliche Versandmenge, Öffnungsrate, Clicks, Bounces) werden nach Abschluss vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.

2.1.4     Verpflichtungserklärung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich und garantiert hiermit gegenüber der PUL2 GmbH, bezüglich sämtlicher Leistungen, welche der Auftragnehmer für und/oder im Zusammenhang mit Kampagnen der PUL2 GmbH erbringt,

 

2.1.4.1    dass sämtliche E-Mail Newsletter Aussendungen mit werbendem Inhalt nur unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen (insbesondere DSGVO, TKG, ECG) und wettbewerbsrechtlichen (insbesondere UWG) Vorschriften versendet werden und insbesondere nur an solche Empfänger, deren rechtswirksame ausdrückliche Einwilligung hierzu vorliegt, welche zudem der Verwendung ihrer E-Mail-Adresse hierzu nicht widersprochen haben und welche bei Erhebung der Adresse klar und deutlich darauf hingewiesen wurden, dass sie der Verwendung hierzu jederzeit widersprechen können, ohne dass hierfür andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

2.1.4.2    dass für, durch PUL2 GmbH gebuchte, E-Mail Newsletter Aussendungen ausschließlich E-Mail-Adressen angeschrieben werden von denen ein Double-Opt-In Werbeeinverständnis vorliegt und nachgewiesen werden kann.

2.1.4.3    dass sämtliche einschlägige Vorschriften bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden.

2.1.4.4    dass die Einhaltung der o.g. Vorgaben jederzeit dokumentiert und nachgewiesen werden kann (innerhalb von 2 Werktagen). Dies beinhaltet insbesondere die Angaben wie eingetragene Personendaten, Email-Adresse, Quelle, IP Adresse mit Timestamp jeweils für die Anmeldung und die Bestätigung der Check-Mail bzw. wann und wie (z.B. durch Angabe der entsprechenden Homepage und der datenschutzrechtlichen Informationen sowie Art und Weise der Einholung der Einwilligung) der Auftragnehmer bzw. dessen Dienstleister die angefragte E-Mail-Adresse generiert hat.

2.1.5     Freistellung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die PUL2 GmbH von jedweden Forderungen Dritter, bezüglich unverlangt und/oder unter Verstoß gegen die o.a. Verpflichtungen versandter E-Mail Newsletter oder Aussendungen mit werbendem Inhalt, auf erstes Anfordern freizustellen. Dazu zählen insbesondere Vertragsstrafen, Schadensersatzforderungen und/oder die gesamten Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung einschließlich aller gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten auch der Gegenseite sowie der Kosten für Sachverständige und weitere Auslagen, die im direkten Zusammenhang mit der Kampagne entstehen.

2.1.6     Der Auftragnehmer garantiert der PUL2 GmbH vollen Kundenschutz für Werbekunden, für die er im Rahmen einer Beauftragung durch die PUL2 GmbH tätig wurde. Er wird somit Kampagnen für nämlichen Werbekunden nur nach Beauftragung durch die PUL2 GmbH durchführen. Diese Regelung behält 9 Monate, nach dem letzten Auftrag der PUL2 GmbH an den Auftragnehmer für nämlichen Werbekunden, Gültigkeit. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird eine Entschädigungssumme in Höhe der jeweiligen Auftragswerte von Kampagenen von nämlichen Werbekunden in dem Zeitraum, die nicht von der PUL2 GmbH beauftragt wurden, vereinbart.

2.1.7     Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Zahlungsansprüche des Auftragnehmers gegenüber der PUL2 GmbH aus einem Projekt erst dann zur Zahlung fällig werden, wenn die Zahlungsansprüche der PUL2 GmbH aus diesem Projekt auch durch deren Auftraggeber beglichen worden sind.

2.1.8     Werbemittel, die im Zusammenhang mit der Kampagne stehen, dürfen nicht im Umfeld von, oder im Zusammenhang mit Inhalten verwendet werden, die gegen Jugendschutzgesetze verstoßen, sexuell anzüglicher, persönlichkeitsverletzlicher, beleidigender, verleumderischer, betrügerischer, obszöner, hasserregender, links- oder rechtsextremer Natur sind oder zum Verstoß gegen Gesetze auffordern.

2.1.9     Falls die Leistungserbringung des Auftragnehmers ohne Bestätigung eines  Auftrags erfolgt, gelten die in diesen AGB definierten Punkte für die Erbringung des Auftrags ebenfalls als vereinbart.

2.1.10  Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen von Seiten des Auftragnehmers in Aufträgen erlangen keine Gültigkeit, bis sie ausdrücklich von der PUL2 GmbH schriftlich bestätigt wurden. Erfolgt dennoch die Durchführung eines Auftrages durch den Auftragnehmer ohne vorherige schriftliche Bestätigung der PUL2 GmbH gelten die von der PUL2 GmbH angeführten Bedingungen unverändert als bestätigt.

 

3         Sicherung der Unabhängigkeit

3.1       Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

3.2       Die PUL2 GmbH ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

4         Datenschutz personenbezogener Daten von Auftraggebern und Auftragnehmern

4.1       Aufgrund aktiver Geschäftsbeziehungen und Anbahnung von Geschäftsverbindungen verarbeitet die PUL2 GmbH personenbezogene Daten von Auftraggebern und Auftragnehmern, soweit diese zur Auftragsabwicklung bzw. Geschäftsanbahnung notwendig sind.

4.2       Die Speicherung der unter Pkt. 4.1. erwähnten personenbezogenen Daten  kann jederzeit widerrufen werden, außer die Daten werden benötigt aus Gründen wie Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

4.3       Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der genannten Daten im hier beschriebenen Ausmaß einverstanden. Der Auftragnehmer versichert weiters, dass die PUL2 GmbH die geschäftlichen Kontaktdaten seiner Mitarbeiter speichern und verwenden darf und hat hierzu die notwendigen Einwilligungen von seinen Mitarbeitern eingeholt. Der Auftragnehmer ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

4.4       Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Weitergabe aller datenschutzrelevanten Informationen und Unterlagen an den Datenschutzbeauftragten (und dessen Beauftragte) der PUL2 GmbH einverstanden.

4.5       Diese  Zustimmung ist widerruflich. Die Datenverwendung ist auf ein notwendiges Ausmaß zur Abwicklung aktueller oder zukünftiger Vertragsbeziehung beschränkt, daher ist PUL2 GmbH im Falle eines Widerrufs berechtigt, die Vertragsbeziehung zu kündigen, insoweit durch den Widerruf eine ordentliche Vertragsabwicklung sonst unmöglich wird.

 

5         Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten

5.1       Der Auftragnehmer ist für die im eigenen Bereich durchgeführten Vorgänge der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten im vollen Umfang nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen datenschutz- und datensicherungspflichtig. Die Bestimmungen der DSGVO in Bezug auf Auftragsdatenverarbeitung in der jeweils aktuellen Fassung sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Die Mitarbeiter/innen des  Auftragnehmers werden von diesem gemäß DSGVO über ihre Pflichten schriftlich unterrichtet. Nach Erledigung der auftragsbezogenen Verarbeitung oder Aufforderung hat der Auftragnehmer von der PUL2 GmbH zur Verfügung gestellte, auftragsbezogene Daten zu löschen.

5.2       Die Pflichten des Auftragnehmers zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten werden in gesonderten Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung festgelegt.

5.3       Sollte keine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten zwischen Auftragnehmer und PUL2 GmbH vorliegen, werden die Verpflichtungen der auftragsverarbeitenden Partei zum Datenschutz, die sich aus der in den jeweiligen Beauftragungen mit ihren zugrundeliegenden Auftragsdatenverarbeitungen ergeben, im Folgenden konkretisiert. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag, dem Auftrag oder den jeweiligen Einzelbeauftragungen in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte mit personenbezogenen Daten der PUL2 GmbH oder des Auftraggebers in Berührung kommen können.

5.4       Die folgenden Punkte stellen die vertragliche Basis für die Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO dar und regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Hinblick auf eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung und konkretisiert somit der zwischen der PUL2 GmbH und dem Auftragnehmer abgeschlossenen „Hauptvertrag“ (das sind Rahmenverträge, Verträge oder Einzelbeauftragungen) bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag der PUL2 GmbH.

5.5       Gegenstand der Datenverarbeitung sind sämtliche personenbezogenen Daten (Art 4 Z 1 DSGVO), die der Auftragnehmer, seine damit betrauten Mitarbeiter oder ein durch den Auftragnehmer beauftragter Dritter im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und der erteilten Weisungen für die PUL2 GmbH verarbeitet oder mit denen der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen in diesem Zusammenhang zulässigerweise in Berührung kommen oder kommen können.

5.6       Der Auftragnehmer ist Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 4 Z 8 DSGVO.

5.7       Pflichten, die sich nicht bereits aus dem „Hauptvertrag“ oder dem objektiven Recht ergeben, hat PUL2 Gmbh durch gesonderte „Weisungen zur Datenverarbeitung“ auszudrücken, welche vom Auftragnehmer einzuhalten sind. PUL2 Gmbh kann alle Weisungen jederzeit durch eine entsprechende Mitteilung ändern oder ersetzen. Falls PUL2 Gmbh mündlich spezifische Weisungen zur Datenverarbeitung erteilt, müssen diese anschließend in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt werden. Der Auftragnehmer informiert PUL2 Gmbh unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt. Folgende Weisungen gelten als vereinbart.

5.7.1     Der Auftragnehmer muss über die rechtliche Befugnis zur Datenverarbeitung verfügen.

5.7.2     Der Auftragnehmer stellt PUL2 Gmbh von Forderungen Dritter frei, insbesondere falls er gegen datenschutzrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt.

5.8       Die Kategorien der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen und die Datenarten, die Gegenstand der jeweiligen Verarbeitung sind, ergeben sich aus dem jeweiligem “Hauptvertrag”

5.9       Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung

5.9.1     Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung ergeben sich aus dem „Hauptvertrag“ und den in den AGB festgelegten Punkten.

5.10   Pflichten des Auftragnehmers

5.10.1  Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person dürfen Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der dokumentierten Aufträge und Weisungen der PUL2 GmbH verarbeiten und übermitteln, außer es liegt ein Ausnahmefall gemäß Art 28 Abs 3 lit a DSGVO (gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers) vor. Im letzteren Fall teilt der Auftragnehmer PUL2 Gmbh diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

5.10.2  Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle zur Datenverarbeitung befugten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datengeheimnisses verpflichtet hat bzw. diese Personen einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Einhaltung des Datengeheimnisses der mit der Datenverarbeitung betrauten Personen bleibt auch nach Beendigung der vorliegenden Auftragsverarbeitung aufrecht. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit ist auch für Daten juristischer Personen, Personengesellschaften etc. einzuhalten. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie Datensicherheitsmaßnahmen der PUL2 GmbH und des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

5.10.3  Alle dem Auftragnehmer unterstellten Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Verantwortungsbereich der PUL2 GmbH betraut sind, müssen im Hinblick auf Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit angemessen geschult sein. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die ihm unterstellten Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur gemäß den Weisungen der PUL2 Gmbh verarbeiten, es sei denn, sie sind nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet (Art 32 Abs 4 DSGVO).

5.10.4  Der Auftragnehmer hat die Auftragsverarbeitung so durchzuführen und der PUL2 Gmbh unverzüglich alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, dass PUL2 Gmbh jederzeit in der Lage ist, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Der Auftragnehmer trägt insbesondere für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen Vorsorge, dass PUL2 Gmbh oder der Auftraggeber die Rechte betroffener Personen gemäß Art 12 bis 23 DSGVO (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung etc.) gegenüber den betroffenen Personen innerhalb der gesetzlichen Fristen rechtskonform erfüllen können. Für den Fall, dass sich eine betroffene Person direkt an den Auftragnehmer zwecks Geltendmachung ihrer Rechte wenden sollte, hat der Auftragnehmer ihr Begehren unverzüglich an die PUL2 GmbH weiterzuleiten. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, der betroffenen Person nähere Informationen über die Datenverarbeitung der PUL2 GmbH oder des Auftraggebers zu erteilen, ausgenommen davon ist die Nennung der PUL2 GmbH oder des Auftraggebers nach vorheriger Rücksprache.

5.10.5  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ungeachtet von Art 30 Abs 5 DSGVO, ein schriftliches Verzeichnis der bei ihm stattfindenden Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art 30 Abs 2 DSGVO zu führen. Der Auftragnehmer stellt PUL2 Gmbh auf Anforderung die für die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art 30 Abs 1 DSGVO erforderlichen Angaben zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten auf Anfrage der Aufsichtsbehörde zur Verfügung (Art 30 Abs 4 DSGVO).

5.10.6  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, PUL2 Gmbh bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung; data breach notification; Datenschutz-Folgenabschätzung) genannten Pflichten nach besten Kräften zu unterstützen und PUL2 Gmbh dafür alle notwendigen Informationen unverzüglich zu übermitteln.

5.10.7  Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art 37 DSGVO ist der Auftragnehmer (zumindest) für die Laufzeit dieser Vereinbarung verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Der Auftragnehmer hat insbesondere sicherzustellen, dass der Datenschutzbeauftragte an allen Angelegenheiten, die den Datenschutz betreffen, ordnungsgemäß und frühzeitig beteiligt ist und dieser seinen Aufgaben gemäß Art 39 nachkommen kann. Der Auftragnehmer wird PUL2 Gmbh auf deren Wunsch den Namen und die beruflichen Kontaktdaten des jeweiligen Datenschutzbeauftragten unverzüglich mitteilen.

5.10.8  Der Auftragnehmer wird im Hinblick auf die von ihm bereitgestellten Systeme auf eigene Kosten alle organisatorischen und technischen Maßnahmen gemäß Art 32 DSGVO ergreifen, die erforderlich sind, um (i) die Sicherheit und Integrität der Datenverarbeitung zu gewährleisten, (ii) Verluste personenbezogener Daten zu verhüten, (iii) den unbefugten Zugriff Dritter auf die personenbezogenen Daten zu verhindern und (iv) um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Auf Wunsch der PUL2 Gmbh wird der Auftragnehmer eine aktualisierte Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung stellen.

5.10.9  Der Auftragnehmer hat technisch und organisatorisch sicherzustellen, dass PUL2 Gmbh im Rahmen der Auftragsverarbeitung ihre Pflichten zur Löschung von Daten nach der DSGVO erfüllen kann. Der Auftragnehmer hat die personenbezogenen Daten auf deren Wunsch innerhalb einer angemessenen Frist im gesetzlich zulässigen Rahmen und nach dem aktuellen Stand der Technik nachweislich zu löschen.

5.10.10                 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, PUL2 Gmbh unverzüglich von jedem Verstoß des Auftragnehmers, seiner betrauten Mitarbeiter oder Dritter gegen anwendbare Datenschutzvorschriften oder in dieser Vereinbarung getroffene Pflichten in Kenntnis zu setzen. Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die betroffenen Personen und spricht sich hierzu unverzüglich mit der PUL2 GmbH ab. Sollten die Daten der PUL2 Gmbh beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer die PUL2 GmbH unverzüglich darüber zu informieren.

5.10.11                 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, PUL2 Gmbh unverzüglich über alle Kontrollen, Ermittlungen und sonstige Maßnahmen durch eine oder mehrere staatliche Stellen, wie z.B. Aufsichtsbehörden in Kenntnis zu setzen. Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Beschlusses bzw. einer rechtskräftigen Entscheidung einer zuständigen Aufsichtsbehörde ergreift der Auftragnehmer alle erforderlichen Maßnahmen, um die Verarbeitungstätigkeiten in allen seinen Niederlassungen mit dem Beschluss/der Entscheidung in Einklang zu bringen. Der Auftragnehmer teilt der (federführenden) Aufsichtsbehörde die Maßnahmen mit, die zur Einhaltung des Beschlusses/der Entscheidung ergriffen wurden.

5.10.12                 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Datenverarbeitung im Auftrag ausschließlich in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchzuführen. Jedwede, sei es auch nur eine teilweise, Erbringung der Datenverarbeitung in einem Drittland bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der PUL2 Gmbh. Sofern PUL2 Gmbh einer Erbringung der Datenverarbeitung in einem Drittland zugestimmt hat, darf diese nur dann erfolgen, wenn alle gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen nachweislich erfüllt sind.

5.11   Kontrollrechte der PUL2 Gmbh

5.11.1  Die PUL2 GmbH hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, die Einhaltung der zwischen den Vertragsparteien getroffenen vertraglichen Regelungen sowie die Einhaltung der Weisungen durch den Auftragnehmer jederzeit im erforderlichen Umfang zu kontrollieren bzw. durch im Einzelfall zu benennende, sachverständige Dritte (mit oder ohne Beisein des Auftraggebers oder der PUL2 GmbH) kontrollieren zu lassen.

5.11.2  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, PUL2 Gmbh auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.

5.11.3  PUL2 Gmbh kann eine Einsichtnahme in die vom Auftragnehmer für PUL2 Gmbh verarbeiteten Daten sowie in die verwendeten Datenverarbeitungssysteme und -programme verlangen.

5.11.4  PUL2 Gmbh kann nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist die Kontrolle im Sinne des Punkts 5.11 in der Betriebsstätte des Auftragnehmers zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten vornehmen bzw. vornehmen lassen. PUL2 Gmbh wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe des Auftragnehmers durch die Kontrollen nicht unverhältnismäßig zu stören.

5.11.5  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Falle von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegenüber PUL2 Gmbh gemäß Art 58 DSGVO, insbesondere im Hinblick auf Auskunfts- und Kontrollpflichten die erforderlichen Auskünfte an PUL2 Gmbh zu erteilen und der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle zu ermöglichen. PUL2 Gmbh ist über entsprechende geplante Maßnahmen vom Auftragnehmer zu informieren.

5.12   Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter (Sub-Auftragnehmer)

5.12.1  Der Auftragnehmer darf einen weiteren Auftragsverarbeiter (Sub-Auftragnehmer) nur dann mit der Verarbeitung betrauen, wenn PUL2 GmbH dem vorab schriftlich für den Einzelfall zustimmt.

5.12.2  Der Auftragnehmer hat den Sub-Auftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen der PUL2 Gmbh und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Sub-Auftragnehmer die nach Art 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage der PUL2 Gmbh zu übermitteln.

5.12.3  Der Auftragnehmer hat mit dem Sub-Auftragnehmer einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art 28 DSGVO entspricht. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die in der vorliegenden Vereinbarung vereinbarten Regelungen und ergänzenden Weisungen der PUL2 Gmbh auch gegenüber dem jeweiligen Sub-Auftragnehmer gelten, d.h. diesem überbunden werden. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu kontrollieren. Der Auftragnehmer hat der PUL2 Gmbh auf Anfrage eine Kopie des Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem Sub-Auftragnehmer zu übermitteln.

5.12.4  Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontroll- und Informationsrechte der PUL2 Gmbh und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Sub-Auftragnehmer gelten. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Sub-Auftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.

5.12.5  Kommt der Sub-Auftragnehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber der PUL2 Gmbh für die Einhaltung der Pflichten jenes Sub-Auftragnehmers.

5.13   Laufzeit ( Dauer)

5.13.1  Die Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten tritt gemeinsam mit dem „Hauptvertrag“ in Kraft und gilt für die gesamte Dauer der aufrechten Vertragsbeziehung zur Erbringung der Dienstleistung gemäß dem Hauptvertrag, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.

5.13.2  PUL2 Gmbh kann den „Hauptvertrag“ jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftragnehmer einen schwerwiegenden Verstoß gegen die anwendbaren Datenschutzvorschriften oder gegen Pflichten aus diesem Vertrag begeht.

5.14   Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten/Dienstleistungen, spätestens jedoch mit Beendigung des Hauptvertrags, hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, der PUL2 GmbH (in einem branchenüblichen Format) auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung der PUL2 GmbH datenschutzgerecht zu vernichten, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem für den Auftragnehmer geltendem nationalen Recht eine Verpflichtung zur weiteren Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial sowie etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.

 

6         Anzuwendendes Recht

 

6.1       Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der PUL2 GmbH und dem Auftragnehmer unterliegen österreichischem materiellem und formellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

7         Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

7.1       Erfüllungsort ist der Sitz der PUL2 GmbH.

7.2       Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der PUL2 GmbH und dem Auftragnehmer ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der PUL2 GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die PUL2 GmbH berechtigt, den Kunden am Gerichtsstand Salzburg zu klagen.

 

8         Elektronische Rechnungslegung

 

8.1       Die PUL2 GmbH  ist berechtigt, Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln.

 

Stand: Mai 2018